Schuldzinsen infolge der Inanspruchnahme als Bürge als nachträgliche Werbungskosten aus Kapitalvermögen bei wesentlicher Beteiligung an einer insolventen GmbH nach Option zur Regelbesteuerung
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Können Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen durch Option zur Regelbesteuerung gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 EStG abgezogen werden, wenn der zu 37,5% an einer GmbH beteiligte Kläger Zinsaufwendungen zur Refinanzierung einer Inanspruchnahme aus einer Bürgschaftsverpflichtung anlässlich der Insolvenz der GmbH zu tragen hatte und bereits im Jahr der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr mit Zuteilungen oder Rückzahlungen aus der Masse zu rechnen war, eine Löschung der GmbH im Handelsregister jedoch nicht erfolgt ist?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
SAAAE-29367