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NWB Nr. 8 vom Seite 486

Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Wohnungsleerstand

Antje Heinrich

Der demographische Wandel und die Flucht in Ballungszentren breiten sich in vielen deutschen Regionen aus. Die Folge ist, dass der Leerstand von Wohnungen in strukturschwachen Gebieten massiv anzieht. Für Immobilienbesitzer, die vom Leerstand ihrer Wohnungen betroffen sind, stellt sich die Frage, ob und inwieweit Aufwendungen im Zusammenhang mit leerstehenden Wohnungen als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sind. Zu dieser Thematik sind derzeit eine Reihe von Verfahren beim BFH anhängig. Mit seinem NWB EAAAE-29042 hat der BFH die Gelegenheit genutzt, die Voraussetzungen für den Werbungskostenabzug zu präzisieren.

Im konkreten Fall ging es um eine Wohnimmobilie, die im Jahr 1983 bezugsfertig geworden war. Die Wohnung im Erdgeschoss bewohnte der Eigentümer und Kläger selbst. Eine weitere Wohnung im ersten Obergeschoss wurde von dem Kläger zunächst an einen fremden Dritten und später an die Mutter des Klägers bis August 1997 vermietet. Seit dem Tod der Mutter im Jahre 1997 steht die Wohnung leer. Im Dachgeschoss befindet sich ein Zimmer mit Bad. Diese Wohnung war zu keine...