Zuführung eines im Privatvermögen entdeckten Kiesvorkommens zum Betriebsvermögen einer Personengesellschaft
Absetzungen für Substanzverringerung beim Abbau des Kiesvorkommens
Leitsatz
1. Steuerlich sind der Grund und Boden und das Kiesvorkommen nach der Aufschließung zwei selbstständige und gleichwertig nebeneinander
bestehende Wirtschaftsgüter, die häufig sogar verschiedenen Vermögenssphären angehören können. Ein unter einem Grundstück
des landwirtschaftlichen Betriebsvermögens befindliches Kiesvorkommen konkretisiert sich mit Beginn seiner Verwertung im Privatvermögen.
2. Die Übertragung eines Kiesvorkommens aus dem Privatvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft
stellt sich nicht als Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten dar, wenn die Gegenleistung ausschließlich dem
Kapitalkonto II, auf dem Entnahmen und Einlagen bzw. die Verlustanteile des Gesellschafters verbucht werden, und nicht zumindest
teilweise auch dem Kapitalkonto I gutgeschrieben wird.
3. Veräußert der Gesellschafter ein Wirtschaftsgut an „seine” Personengesellschaft zu Bedingungen, die auch bei entgeltlichen
Veräußerungen zwischen Fremden üblich sind, so stellt dieser Vorgang insgesamt und einheitlich eine entgeltliche Veräußerung
dar.
4. Zu einer Gegenleistung der Gesellschaft führt grundsätzlich auch der für die Einbringung eingeräumte Darlehensanspruch
des Gesellschafters, der in der Sonderbilanz des Gesellschafters zu aktivieren ist. Erforderlich ist allerdings, dass ein
solches Gesellschafterdarlehen durch den Betrieb der Gesellschaft veranlasst und zivilrechtlich wirksam (bindend) vereinbart
worden ist.
5. Der Grundsatz, dass die in § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG, § 11d Abs. 2 EStDV vorgesehene Abbaubesteuerung
durch die Einlagebewertung nicht umgangen werden kann, gilt nicht nur bei der Einlage eines im Privatvermögen entdeckten Kiesvorkommens
in ein Einzelbetriebsvermögen, sondern auch dann, wenn der Steuerpflichtige das Kiesvorkommen unentgeltlich in eine neu gegründete
Personengesellschaft einlegt, an der er zu 100 % beteiligt ist. Auch in diesem Fall dürfen von dem Einlagewert des Kiesvorkommens
keine aufwandwirksamen Absetzungen für Substanzverringerung oder Teilwertabschreibungen vorgenommen werden.
6. Diese Grundsätze, die der BFH für die Einlage eines im Privatvermögen entdeckten Kiesvorkommens in das Betriebsvermögen
eines Einzelunternehmers entwickelt hat, sind auch auf den Fall, der Einlage eines im Privatvermögen entdeckten Kiesvorkommens
durch einen Gesellschafter in eine Personengesellschaft anwendbar, zumindest wenn der einbringende Gesellschafter zu 100 %
an der Personengesellschaft beteiligt ist. Ob dies auch gilt, wenn an der Gesellschaft fremde Dritte beteiligt sind bzw. dann
nur insoweit, als dem einbringenden Gesellschafter die Einkünfte aus dem Abbau des Bodenschatzes auch nach der Einbringung
zuzurechnen sind, kann offen bleiben.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2013 S. 421 Nr. 6 EStB 2013 S. 188 Nr. 5 KÖSDI 2013 S. 18355 Nr. 5 StBW 2013 S. 198 Nr. 5 StuB-Bilanzreport Nr. 9/2013 S. 346 EAAAE-29123
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