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Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren nach § 203 Abs. 2 BewG
Gem. § 203 Abs. 2 BewG wird der Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren nach § 203 Abs. 2 BewG bekannt gegeben, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet ist. Die Deutsche Bundesbank hat hierfür auf den anhand der Zinsstrukturdaten einen Wert von 2,04 % errechnet.
Das BMF-Schreiben ist auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums und unter folgendem Link als download abrufbar: http://bit.ly/TKwwVQ.