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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 6 U 6/10

Gesetze: SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 14; SGB II § 15

Leitsatz

Leitsatz:

1. Wenn eine Eingliederungsvereinbarung nach § 15 SGB II allgemeine Pflichten enthält, die erst bei Eintritt eines konkreten Falles bestimmbar werden, begründet sie keine Aufforderung iSv § 2 Abs 1 Nr 14 SGB VII zur Teilnahme an einem Bewerbungsgespräch.

2. Die eigenständige Stellensuche eines Arbeitsuchenden liegt in seinem alleinigen Verantwortungsbereich; auch wenn ihm eine Eingliederungsvereinbarung umfangreiche Pflichten auferlegt und Eigenbemühungen abverlangt. Dies ersetzt keine besondere Aufforderung im Einzelfall iSv § 2 Abs 1 Nr 14 SGB VII.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
JAAAE-29010

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