LSG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - L 19 AS 2084/12 B ER
Leitsatz
Leitsatz:
1. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob der auf der Grundlage von Art. 16 Buchstabe b) des Europäischen Fürsorgeabkommens (EFA) mit Wirkung zum erklärte Vorbehalt der Bundesregierung über § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten wirksam ausschließen kann.
2. Die Regelung des Art. 16 Buchstabe b) EFA soll den Vertragsstaaten nur Vorbehalte offen halten, die sie bei Vertragsschluss noch nicht machen konnten, weil es ein entsprechendes Fürsorgegesetz noch nicht gab.
3. Bei einer Vielzahl schwieriger und komplexer (Völker-)Rechtsfragen, die eine abschließende Bewertung im summarischen Verfahren nicht erlauben, ist eine Folgenabwägung geboten.
4. Die Folgenabwägung ist im Bereich existenzsichernder Leistungen nicht auf Fälle begrenzt, in denen der Senat von der Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit überzeugt ist, ernsthafte Zweifel reichen aus.
Fundstelle(n): RAAAE-28981
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