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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 7 KA 78/10

Leitsatz

Leitsatz:

Eine Teilberufsausübungsgemeinschaft ist nicht genehmigungsfähig, wenn sie nicht auf die gemeinsame Erbringung bestimmter sachbezogener einzelner Leistungen i.S.v. § 33 Abs. 2 Satz 3 Ärzte-ZV gerichtet ist, sondern (nur) auf die gemeinsame Behandlung Versicherter an einem bestimmten Ort (hier: ambulantes OP-Zentrum).

Fundstelle(n):
KAAAE-28979

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