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Änderungen für privat Krankenversicherte
Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften (BT-Drucks. 17/11469) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 17/12199) angenommen. Das Gesetz zielt darauf ab, Probleme bei der Anwendung [i]Zum Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung Marburger, NWB 10/2012 S. 820verschiedener Regelungen zu beheben, die das Recht der privaten Krankenversicherung betreffen. So kann ein Versicherungsnehmer vom Versicherer nun jederzeit eine Umstellung des Vertrags in den Basistarif ohne Selbstbehalt verlangen, wenn der im Basistarif vereinbarte Selbstbehalt den Beitrag nicht angemessen verringert. Der Vertrag muss innerhalb von drei Monaten umgestellt werden. Die Kündigungsfrist wird von einem auf zwei Monate verlängert, der wechselwillige Versicherte muss die neue Versicherung innerhalb von zwei Monaten nach der Kündigung nachweisen. Der Versicherte kann vor Beginn einer Heilbehandlung, die voraussichtlich mehr als 2.000 € kostet, in Textform vom Versicherer Auskunft über den Umfang des Versicherungsschutzes dafür verlangen. Ist die Auskunft innerhalb von vier Wochen, in dringenden Fällen von zwei Wochen, nicht erteilt, wird bis zum Beweis des Gegen...