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Insolvenzrecht | Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit trotz bedienter Ratenzahlungsvereinbarung
Rechtshandlungen (hier: Zahlungen in Höhe von rund 112.000 €), die ein Schuldner mit Gläubigerbenachteiligungsvorsatz vornimmt, sind anfechtbar, wenn der Gläubiger den Vorsatz kannte; diese Kenntnis wird vermutet, wenn er wusste, dass die Zahlungsunfähigkeit (§ 17 Abs. 2 InsO) des Schuldners drohte und dass die Handlung die (anderen) Gläubiger benachteiligte (§ 133 Abs. 1 InsO). Im entschiedenen Fall hatte der Gläubiger mit dem Schuldner eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen, die dieser vereinbarungsgemäß bediente. Dadurch entfällt jedoch die Kenntnis des Gläubigers von der [i]Zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit Sikora, NWB 4/2012 S. 308Zahlungsunfähigkeit nicht, wenn bei einem gewerblich tätigen Schuldner mit weiteren Gläubigern zu rechnen ist, die keinen vergleichbaren Druck zur Eintreibung ihrer Forderungen ausüben können. Ein vom Gläubig...