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Abgabenordnung | Umfangreiche Änderungen des AEAO
Mit wurde der Anwendungserlass zur AO auf 63 Seiten umfangreich geändert. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Änderungen zur offenbaren Unrichtigkeit beim Erlass eines Verwaltungsakts, zu den Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach §§ 140, 141 AO sowie zu den Folgen bei Verstößen gegen die Aufzeichnungspflichten, zur Außenprüfung und zum Insolvenzverfahren. – Hierzu erscheint in Kürze ein Beitrag.