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BFH 19.9.2012 VI R 78/10, StuB 3/2013 S. 115

Einkommen-/Lohnsteuer | Unterkunftskosten im Rahmen eines Studiums

(1) Kosten der Unterkunft eines Studenten am Studienort können als vorab entstandene Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG in Abzug gebracht werden, wenn der Studienort nicht der Lebensmittelpunkt des Stpfl. ist. (2) § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG kommt schon deshalb nicht zur S. 116Anwendung, weil eine Hochschule kein Beschäftigungsort i. S. der Vorschrift ist (Anschluss an Senatsentscheidungen vom - VI R 44/10 NWB NAAAE-05753 und VI R 42/11 NWB TAAAE-05751, Kurzinfo StuB 2012 S. 326 NWB FAAAE-07811). (3) Ein Student, der seinen Lebensmittelpunkt an den Studienort verlagert hat, ist regelmäßig nicht auswärts untergebracht i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 5, § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG; § 9 Abs. 6 EStG i. d. F. des Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes).

Praxishinweise

Die Aufwendungen eines Stpfl., der bereits eine erste Berufsausbildung absolviert hat, für ein Studium...