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Herr Schatdum, Herr Thiele und die Rotenburger GmbH
Innergemeinschaftliche Erwerbe, innergemeinschaftliche Lieferungen und § 15a UStG
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Bearbeitungshinweise
Die Aufgabe besteht aus einem Teil mit einzelnen Sachverhalten, die teilweise im Zusammenhang zu lösen sind.
Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass ist nur insoweit zu zitieren, als er über den Gesetzestext hinaus Ergänzungen beinhaltet.
Soweit aus dem Sachverhalt nichts anderes hervorgeht, versteuern alle in den Sachverhalten erwähnten Unternehmer ihre Umsätze in den Besteuerungszeiträumen 2012 im Rahmen der Regelbesteuerung nach vereinbarten Entgelten und geben monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen ab.
Alle Unternehmer treten im Geschäftsverkehr – soweit im Sachverhalt nichts anderes vermerkt ist – ausschließlich mit der USt-IdNr. des Landes auf, in dem sie ansässig sind.
Liefer- und Erwerbsschwellen werden, soweit aus dem Sachverhalt nichts anderes ersichtlich ist, nicht überschritten.
In den Fällen des § 15a UStG sind die Auswirkungen nur für den Besteuerungszeitraum 2012 anzugeben.
Die Mieten sind den Vermietern vollständig zugeflossen.
Soweit Wahlrechte hinsichtlich der Zuordnung von Gegenständen zum Unternehmen bestehen, wurden diese Gegenstände soweit möglich, in vollem Umfang dem Unterne...