Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die eingetragene Lebenspartnerschaft im Fokus des aktuellen Steuerrechts
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB CAAAE-28036Die zivilrechtliche (fast vollständige) Gleichstellung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft wurde mittlerweile auch in einigen Bereichen des Steuerrechts (ErbStG, GrEStG) sukzessive nachvollzogen. In anderen Bereichen der Individualbesteuerung (insbesondere EStG) erfahren eingetragene Lebenspartnerschaften (noch) diverse Ungleichbehandlungen.
Einen ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Tabelle in neuem Fenster öffnen
[i]Vollständige
Gleichstellung infolge ErbStRG und JStG
2010Anwendbare/nichtanwendbare Vorschriften für
Lebenspartnerschaften | ||
Erbschaft- und Schenkungsteuer | ||
Nichtsteuerbarkeit des Zugewinnausgleichs | Anwendbar | |
Freibetrag für Hausrat (41.000
€) | Anwendbar | |
Freibetrag für andere bewegliche
Gegenstände (12.000 €) | Anwendbar | |
Schenkung des Familienheims
steuerfrei | Anwendbar | |
Erbschaft des Familienheims steuerfrei
bei zehnjähriger Selbstnutzung | Anwendbar | |
Lebenspartner = Steuerklasse I | § 15 Abs. 1 I Nr. 1 ErbStG | Anwendbar |
Persönlicher Freibetrag/
Versorgungsfreibetrag | § 16 Abs. 1 Nr. 1/ § 17 Abs. 1 ErbStG | 500.000 €/
256.000 € |
Einkommensteuer | ||
[i]Mustereinsprüche NWB DAAAD-55778NWB TAAAD-39713Ehegattenwahlrecht | Nicht anwendbar. Zwei Verfahren vor dem
BVerfG anhängig (Az.: 2 BvR 909/06 sowie 2 BvR 288/07). Entscheidung wohl in 2013. | |
[i]Mustereinspruch NWB MAAAD-39883Unterhaltsaufwendungen
| Anwendbar. Verfahren vor dem BVerfG
anhän... |