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Lohnsteuer | Arbeitslohnqualität von Arbeitgeberleistungen nach der Abtretung von Ansprüchen an den Arbeitnehmer
Leistet der frühere Arbeitgeber nach dem Eintritt des Versicherungsfalls (Berufsunfähigkeit) vorsorglich zur Vermeidung von Rechtsnachteilen für den Arbeitnehmer weiter Versicherungsbeiträge zu einer Lebensversicherung, weil der Versicherer den Eintritt des Versicherungsfalls erst nach jahrelangem Rechtsstreit anerkannt hat, sind nach dem diese Beiträge Arbeitslohn, auch wenn die weiteren Zahlungen nach Eintritt des Versicherungsfalls die rechtliche bzw. wirtschaftliche Position des Arbeitnehmers gegenüber dem Versicherer objektiv nicht verbessern.
Der Kläger hat seinen Prozess vor dem BFH zwar verloren, weil die Beiträge für die zunächst abgeschlossene Rückdeckungsversicherung als Arbeitslohn zu beurteilen waren, nachdem ihm die ...