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Gewerbesteuer | Übergang vom ruhenden zum aktiv tätigen Gewerbebetrieb im Grundstücksbereich
Nach dem kann die Unterhaltung eines aktiven Geschäftsbetriebs im Grundstücksbereich an der Umqualifizierung von Immobilien des Anlagevermögens in das Umlaufvermögen objektiv erkennbar sein. Die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG kommt nicht in Betracht, wenn neben den eigenen auch ein fremdes Grundstück verpachtet wird.