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Die Vorsorgevollmacht
Bindeglied zwischen selbstbestimmtem Handeln und verantwortlicher Fremdbestimmung
Die enge Verknüpfung letztwilliger Verfügungen und begleitender Regelungen war Gegenstand mehrerer Beiträge in dieser Zeitschrift. Insbesondere wurden verschiedene Vollmachten als ergänzende Gestaltungsmittel der Nachfolgeplanung dargestellt (siehe dazu den Beitrag von Rott in NWB ZAAAE-14069). Der das Zivilrecht tragende Gedanke der Privatautonomie lässt vielfältige Gestaltungen zu. Dem Ansatz, letztwillige Verfügungen in ergänzende Regelungen einzubetten, ist daher ausdrücklich zuzustimmen. Der zur Verfügung stehende Gestaltungsspielraum wird bei Regelung der „letzten Dinge“ oft nicht genutzt, da lieber auf die zahlreichen insbesondere über das Internet zugänglichen Formularlösungen zurückgegriffen wird, anstatt Regelungen zu treffen, die auf den Einzelfall abgestimmt und mit professionellem Rat gestaltet wurden. Darüber hinaus versäumen es Vollmachtgeber häufig, die verschiedenen Personen oder Institutionen erteilten Vollmachten aufeinander abzustimmen und diese regelmäßig an geänderte Lebensverhältnisse anzupassen. Dies führt vor allem im Kontakt mit den an nahezu jeder Vollmachtlösung beteiligten Banken zu Problemen und ver...