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Lohn und Gehalt | BMF-Schreiben zu Entfernungspauschalen
Das BMF hat am ein neues Schreiben zu Entfernungspauschalen veröffentlicht, das rückwirkend ab gilt und das bisherige Schreiben vom ersetzt. Das neue Schreiben berücksichtigt u. a. die geänderte Fassung des § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG sowie die neue BFH-Rechtsprechung. Wesentliche Aussagen des BMF-Schreibens sind:
Die [i]Jahresbezogener Vergleich bei Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs tatsächlichen Kosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel können angesetzt werden, soweit sie den im Kalenderjahr insgesamt als Entfernungspauschale anzusetzenden Betrag übersteigen . Nach der neuen Fassung des § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG ist die Prüfung also nicht mehr tageweise vorzunehmen .
Für [i]Tatsächliche Fahrtkosten höher als Jahres-Entfernungspauschale? Arbeitnehmer A ergibt sich bei 220 Arbeitstagen eine Entfernungspauschale von 2.200 €, pro Tag also 10 €. Seine tatsächlichen Fahrtkosten für den öffentlichen Nahverkehr belaufen ...