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Steuerrecht | BMF-Schreiben zu Nur-Pensionszusagen
Nach dem darf eine Kapitalgesellschaft im Fall einer sog. Nur-Pensionszusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer keine Pensionsrückstellung bilden. Eine Ausnahme besteht nur im Fall einer ernsthaft vereinbarten Entgeltumwandlung. Das BMF begründet seine Auffassung mit einer Überversorgung. Denn wenn der [i]Nur-Pensionszusage führt zu ÜberversorgungGesellschafter-Geschäftsführer kein laufendes Gehalt, sondern nur eine Pensionszusage erhält, übersteigt die Summe der Anwartschaften aus der Pensionszusage und aus der gesetzlichen Rentenanwartschaft 75 % des laufenden Gehalts, das Null beträgt.