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Körperschaftsteuer | Qualifizierung der Sanierungsklausel als Beihilfe
Die Europäische Kommission hatte am entschieden, dass die sog. Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG eine mit dem Binnenmarkt nicht zu vereinbarende rechtswidrige Beihilferegelung i. S. des Art. 107 Abs. 1 AEUV darstellt, da sie selektiv „Unternehmen in Schwierigkeiten” begünstige. Die Bundesregierung hat gegen diese Entscheidung der Kommission eine Nichtigkeitsklage erhoben. Mit Beschluss vom hat das [i]Dörr/Motz, NWB 38/2011 S. 3180; Dörr, NWB 12/2011 S. 964Gericht der Europäischen Union die Nichtigkeitsklage der Bundesregierung gegen den Beschluss der EU-Kommission abgewiesen, da die Klage erst nach Ablauf der Klagefrist eingereicht worden und damit unzulässig sei.