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Einkommensteuer | Fahrtkosten eines nebenberuflich studierenden Kindes
Das ist in folgende Leitsätze zusammengefasst: (1) Bei der Prüfung, ob der Grenzbetrag des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG a. F. überschritten ist, sind Fahrtkosten eines Kindes, die ihm aus Anlass eines nebenberuflich ausgeübten Studiums entstehen, nicht mit der Entfernungspauschale zu berücksichtigen, sondern in tatsächlicher Höhe von den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit abzuziehen. (2) Eine vom Kind als Arbeitnehmer aufgesuchte arbeitgeberfremde Bildungseinrichtung stellt keine regelmäßige Arbeitsstätte dar.
[i]Geserich, NWB 15/2012 S. 1226Mit Urteilen vom NWB NAAAE-05753 und NWB TAAAE-05751 hatte der BFH unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung bereits entschieden, dass Fahrtkosten von Studenten zur Hochschule (Universität) nic...BGBl 2011 I S. 2131