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Wichtige (geplante) Änderungen durch das KostRMoG II aus der Sicht des Steuerberaters
[i]Zur Steuerberatervergütungsverordnung Berners, NWB 48/2012 S. 3882Nach dem Willen der Bundesregierung soll zum das KostRMoG II in Kraft treten. Hauptsächlich werden zwar Rechtsanwälte von den Änderungen betroffen sein, aber auch für Steuerberater enthält der Gesetzentwurf vom 29. 8. 2012 einige relevante Änderungen. Vor allem, wenn Steuerberater als Sachverständige nach dem JVEG oder in gerichtlichen Verfahren vor den Verwaltungs-, Sozial- oder Finanzgerichten oder im Strafverfahren tätig sind, führt der Gesetzentwurf zu gebührenrechtlichen Änderungen. Diese ergeben sich vor allem daraus, dass durch das KostRMoG II Änderungen innerhalb des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) erfolgen, welches in den o. g. Verfahren auch für Steuerberater gilt (s. §§ 45, 46 StBVV).
Vorgesehen sind u. a. folgende Änderungen:
Die Gebührentabelle des § 13 RVG soll an die Tabelle des Gerichts- und Notarkostengesetzes angepasst werden. Im Ergebnis wird dadurch eine Anpassung von ca. 9 % erreicht. Daneben erfolgt eine Anpassung einzelner Gebühren und der Gebührenstufen, was zusätzlich zu einer Gebührenerhöhung von ca. 1 % führen wird.
HinweisNoch nicht abschließend geklärt ist hingegen die Frage, ob mit dem KostRMoG II zugleich eine Anpassung der Tabelle E zur StBVV an die neue Tabell...