Erbschaft- und Schenkungsteuer: Betriebliche Altersversorgung
für Lebenspartner
Leitsatz
1. Leistungen aus einer betrieblichen
Altersversorgung, hier Direktversicherung, an einen vertraglich
bezugsberechtigten Lebenspartner als Hinterbliebenen sind nicht
als Erwerb von Todes wegen steuerbar; die Versorgungsleistungen
stammen wirtschaftlich aus dem Vermögen des Arbeitgebers
oder aus dem dienst- bzw. arbeitsvertraglichen Deckungsverhältnis.
2. Für den Fall der Leistung aufgrund
des vereinbarten Bezugsrechts ist die daneben geregelte Vererblichkeit
erbschaftsteuerlich zumindest bei Altverträgen vor 2000
unschädlich.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2013 S. 378 Nr. 5 ErbStB 2013 S. 75 Nr. 3 KÖSDI 2013 S. 18365 Nr. 5 NWB-EV 2013 S. 146 Nr. 5 StBW 2013 S. 105 Nr. 3 UVR 2013 S. 109 Nr. 4 QAAAE-27363
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