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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 1 K 197/11 EFG 2013 S. 376 Nr. 5

Gesetze: VO (EG) Nr. 883/2004 Art. 67 Satz 1 VO (EG) Nr. 883/2004 Art. 68 VO (EG) Nr. 883/2004 Art. 11 Abs. 3 VO (EG) Nr. 883/2004 Art. 87 Abs. 8 Satz 1 DVO (EG) Nr. 987/2009 Art. 60 Abs. 1 Satz 2 EStG 2010§ 64 Abs. 2 Satz 1 EStG 2010 § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Einkommensteuer/Kindergeld: Kindergeldberechtigung eines Deutschen für sein Kind, das im Haushalt der im EU-Ausland lebenden Kindesmutter aufgenommen ist.

Leitsatz

Besteht nach den Rechtsvorschriften mehrerer EU-Mitgliedstaaten nur insgesamt ein Anspruch auf Kindergeld für nur eine Person, kann ein Kindergeldanspruch anderer Personen nicht aufgrund europäischer Vorschriften fingiert werden.

Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 376 Nr. 5
WAAAE-27361

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