Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Vermögen des Steuerschuldners ohne vorheriges Verlangen, ein Vermögensverzeichnis
vorzulegen
Leitsatz
1. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Steuerschuldners kann von der Finanzbehörde gestellt
werden, wenn dieser ein Anspruch zusteht, der ihr im Insolvenzverfahren die Stellung eines Gläubigers gibt.
2. Die Finanzbehörde handelt nicht ermessensfehlerhaft, wenn sie davon absieht, vor Stellung des Antrags auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines zahlungsunfähigen bzw. überschuldeten Steuerschuldners die Vorlage eines Vermögensverzeichnisses
zu verlangen oder weitere Vollstreckungsversuche zu unternehmen, wenn sie aufgrund der Gesamtumstände annehmen muss, dass
diese fruchtlos verlaufen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 11 Nr. 41 DStRE 2013 S. 1397 Nr. 22 GAAAE-27349
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