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Sächsisches FG Urteil v. - 3 K 927/11 EFG 2013 S. 471 Nr. 6

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 15 Abs. 1b, UStG § 3 Abs. 9a S. 1, UStG § 3 Abs. 9a S. 2, UStG § 27 Abs. 5 S. 2, UStG § 10 Abs. 4

Voller Vorsteuerabzug aus den laufenden Betriebskosten eines mit hälftigem Vorsteuerabzug erworbenen betrieblichen PKW ab

Unentgeltliche Wertabgabe

Leitsatz

1. Die nach dem angefallenen laufenden Betriebskosten eines mit nur hälftigem Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 1b UStG) erworbenen betrieblichen PKW berechtigen zum vollen Vorsteuerabzug.

2. Die Nutzung eines solchen PKW für unternehmensfremde Zwecke unterliegt ab dem als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzbesteuerung, deren Bemessungsgrundlage die Betriebskosten bilden (gegen , EFG 2012, 63).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 471 Nr. 6
ZAAAE-27334

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