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FG München Urteil v. - 4 K 3560/09

Gesetze: AO § 128, AO § 222, AO § 258

Vollstreckungsmaßnahmen des FA

Leitsatz

1. Die Vollstreckung ist im Streitfall nicht unbillig, da keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Steuerschulden in absehbarer Zeit durch freiwillige Leistungen oder durch andere – weniger belastende – Vollstreckungsmaßnahmen wesentlich zurückgeführt werden können.

2. Denn auch wenn die Kläger ohne Zweifel trotz ihres schlechten Gesundheitszustandes und fortgeschrittenen Alters große Anstrengungen unternehmen, um ihre Steuerrückstände zu begleichen, kann unter Berücksichtigung der Höhe der Raten nicht mit einer zügigen und kurzfristigen Rückführung der Steuerschulden gerechnet werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
KAAAE-27326

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