Investitionsabzugsbetrag: Nachweis der Investitionsabsicht
Leitsatz
Im Hinblick auf die Anforderungen, die an die Konkretisierung und Ernsthaftigkeit einer „voraussichtlichen” Investition zu
stellen sind, enthält § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG n.F. andere Anforderungen als die Vorgängervorschrift des § 7g Abs. 3
EStG a.F.
Die von der gesetzlichen Neuregelung erstmals ausdrücklich geforderte Investitionsabsicht stellt eine Verschärfung gegenüber
der Vorgängervorschrift dar und zwingt dazu, in Fällen der Betriebseröffnung auch weiterhin einen Nachweis der Investitionsabsicht
zu verlangen.
Am Erfordernis einer verbindlichen Bestellung der wesentlichen WG, für die ein Investitionsabzugsbetrag geltend gemacht wird,
ist festzuhalten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): QAAAE-27324
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