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BFH 17.10.2012 III B 68/12, NWB 4/2013 S. 180

Einkommensteuer | Ausschluss von Alleinerziehenden aus dem Anwendungsbereich des Splittingverfahrens

Nach dem bestehen keine ernstlichen Zweifel i. S. des § 69 FGO an der Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Alleinerziehenden aus dem Anwendungsbereich des Splittingverfahrens nach § 32a Abs. 5 EStG. Verfassungsrechtliche Bedenken ergeben sich insbesondere nicht daraus, dass einer verwitweten Alleinerziehenden die Möglichkeit der Zusammenveranlagung und damit der Splittingtarif nicht auf Dauer eröffnet wird.