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Track 15 | Realteilung: Übergang zum Bestandsvergleich bei einer Mitunternehmerschaft
Der BFH muss klären, ob Mitunternehmerschaften, die ihren Gewinn durch eine Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, bei einer Realteilung mit Buchwerteinbringung zum Bestandsvergleich übergehen müssen, wenn die Gesellschafter die Einnahmenüberschussrechnung in ihren Einzelunternehmen fortsetzen. Das FG Rheinland-Pfalz hat dies in erster Instanz zu Gunsten der Steuerzahler verneint.
Als Steuerberater wissen Sie: Schwebende Prozesse beim Europäischen Gerichtshof, beim Bundesverfassungsgericht und beim Bundesfinanzhof eröffnen die Möglichkeit, gleichgelagerte Fälle durch einen Einspruch offen zu halten. Berufen Sie sich dabei auf das Aktenzeichen und beantragen Sie das Ruhen des Verfahrens. Das Finanzamt ist dann gesetzlich verpflichtet, den Einspruch bis zu einer Entscheidung im Parallelfall zurückzustellen. Ihre Mandanten profitieren auf diese Weise von Prozessen anderer Steuerzahler – ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen.
Als Erstes möchten wir Sie heute auf ein Verfahren hinweisen zur Realteilung einer Mitunternehmerschaft. Für den einen oder anderen Kollegen ist es vielleicht auch in eigener Sache interessant.
Zwei Steuerberater waren m...