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Track 03 | Firmenwagen: BMF ergänzt Anwendungsschreiben zur Erfassung der Privatnutzung
Das BMF hat sein Anwendungsschreiben zur ertragsteuerlichen Erfassung der Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu Privatfahrten ergänzt. Nicht nur für Werkzeugwagen ist danach kein pauschaler Nutzungswert zu ermitteln, sondern auch bei anderen Fahrzeugen, die nach der betrieblichen Nutzungszuweisung nicht zur privaten Nutzung zur Verfügung stehen. Als Beispiele nennt das BMF u.a. Vorführwagen und zur Vermietung bestimmte Fahrzeuge.
Bleiben wir noch einen Moment bei Firmenfahrzeugen. Das Bundesfinanzministerium hat sein Schreiben aus dem Jahr 2009 zur Erfassung der Privatnutzung aktualisiert. Es geht um die Fälle, bei denen Unternehmer kein Fahrtenbuch führen. Und der Privatanteil daher pauschal zu ermitteln ist.
In der Praxis taucht immer wieder die Frage auf, ob ein bestimmtes Fahrzeug unter die 1-%-Regelung fällt. Das Gesetz selbst ist unpräzise formuliert. Es heißt dort nämlich nur: „Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1 % des inländischen Listenpreises anzusetzen”. Was ein Kraftfahrzeug im Sinne dieser Vorschrift ist, sagt das Gesetz nicht.
Ende 2008 hatte d...