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Track 20 | Umsatzsteuer: Ermäßigter Steuersatz bei einem Feuerwerk und bei Clubveranstaltungen
Eintrittskarten für Theaterveranstaltungen und Konzerte sowie theater- und konzertähnliche Veranstaltungen unterliegen nicht dem vollen Umsatzsteuersatz von 19 %, sondern dem ermäßigten Satz von 7 %. Das FG Berlin-Brandenburg hat sich in zwei Entscheidungen dazu geäußert, welche Veranstaltungen als theater- bzw. konzertähnlich anzusehen sind. Der BFH muss in letzter Instanz die umsatzsteuerliche Behandlung bei einem Feuerwerk und bei Clubveranstaltungen klären.
Die Umsatzsteuer ist jetzt unser Thema. Konkret: Die Steuerermäßigung für Theatervorführungen und ähnliche Veranstaltungen.
In § 12 Abs. 2 UStG heißt es in Nummer 7 unter Buchstabe a: Die Steuer ermäßigt sich auf 7 % für die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen. Gleiches gilt für die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler.
Nun, dass die Abgrenzung bei theater- und konzertähnlichen Veranstaltungen nicht immer einfach ist, liegt auf der Hand. Jetzt sind zwei neue Verfahren hierzu beim Bundesfinanzhof anhängig. Das erstinstanzliche Urteil verdanken wir in beiden Fällen dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg. Mal sprachen sich die Cottbuser R...