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LSG Hessen Urteil v. - L 5 R 142/12

Die Beteiligten streiten über die Befreiung der Klägerin von der Pflicht zur Leistung einer Zuzahlung in Höhe von 10,00 EUR kalendertäglich zu den Kosten einer in Anspruch genommenen stationären Leistung zur medizinischen Rehabilitation.

Fundstelle(n):
GAAAE-27109

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