Lehrbuch Abgabenordnung
18. Aufl. 2013
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Anhang: Antworten zu Kapitel 11
1. Frage
Wann erlöschen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis
durch Erfüllung,
ohne Erfüllung?
Antwort
Das Erlöschen der Ansprüche ist in § 47 AO geregelt:
Durch Erfüllung erlöschen Ansprüche mit
Ohne Erfüllung erlöschen Ansprüche mit
Eintritt einer Bedingung,
Erfüllung der dem Zwangsgeld zugrunde liegenden Verpflichtung (§ 335 AO),
Tod des Adressaten der Zwangsgeldfestsetzung (§ 45 Abs. 1 Satz 2 AO),
Verwirkung.
2. Frage
Welche Voraussetzung ist für das Erlöschen des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis durch Zahlung erforderlich?
Antwort
Der Anspruch muss entstanden sein. Die Entstehung kann sich unmittelbar aus dem Gesetz ergeben (Steuer- oder Haftungsanspruch) oder durch Festsetzung mit Verwaltungsakt (z. B. Verspätungszuschlag), § 38 AO.
Die Fälligkeit des Anspruchs (§ 220 AO) ist nicht Voraussetzung für das Erlöschen (§ 47 AO). Allerdings besteht vor Fälligkeit keine Verpflichtung zur Erfüllung.
3. Frage
Welchen Einfluss h...