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BFH 21.8.2012 VIII R 33/09, BBK 2/2013 S. 51

Bilanzierung | Unfall eines Arbeitnehmers mit bereits abgeschriebenem Pkw

Ein Arbeitnehmer kann keinen Unfallschaden steuerlich geltend machen, wenn er mit einem rechnerisch bereits abgeschriebenen Pkw einen Unfall auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erleidet. Es genügt nicht, dass der Zeitwert des Pkw durch den Unfall gemindert wird.

Im [i]Minderung des Zeitwerts unbeachtlichStreitfall fuhr ein Richter mit seinem 1992 zugelassenen Pkw im Jahr 1999 vom Gericht nach Hause und erlitt einen Unfall. Der Zeitwert des Pkw betrug vor dem Unfall 11.500 DM. Der Richter verkaufte den beschädigten Pkw für 3.500 DM und machte die Differenz von 8.000 DM als Werbungskosten geltend.

Der [i]Maßgeblich ist Differenz zwischen fiktivem Buchwert und Zeitwert BFH verneinte einen Unfallschaden, weil es nicht auf die Differenz zwischen dem Zeitwert vor und nach dem Unfall ankommt. Maßgeblich ist die Differenz

  • zwischen dem rechnerisch ermittelten fiktiven B...