NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 7 Umsatzsteuer
I. Grundsätze des § 7 InsVV
1§ 7 verdeutlicht, dass die Vergütung des Insolvenzverwalters und auch dessen Auslagen als Netto-Beträge zu berechnen sind. Die Höhe des Umsatzsteuerersatz hängt jeweils von der Umsatzsteuerpflicht des Verwalters ab. Erhöht sich der entsprechende Umsatzsteuersatz, erhöht sich in gleicher Weise die nach § 7 InsVV festzusetzende Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer ist nach § 7 InsVV in jedem Verfahren festzusetzen. Ob die Insolvenzschuldnerin bzw. die Insolvenzmasse umsatzsteuerpflichtig ist, ist unbeachtlich.
II. Festsetzung der Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen
1. Antragstellung
2Die Festsetzung der Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters erfolgt grundsätzlich nur auf Antrag des Insolvenzverwalters. In der Regel ist bereits der Ausweis der entsprechenden Umsatzsteuer als Festsetzungsantrag zu verstehen. Voraussetzung für einen Festsetzungsantrag hinsichtlich der Umsatzsteuer ist die Umsatzsteuerpflichtigkeit des Insolvenzverwalters. Sollte dieser ausnahmsweise nicht verpflichtet sein, eine Umsatzsteuer abzuführen, entfällt auch die Berechtigung, neben der Vergütung und den Auslagen eine gesonderte Umsatzsteuer festgesetzt zu erhalte...