Gerhard Pape, Christoph Uhländer

NWB Kommentar zum Insolvenzrecht

2013

ISBN: 978-3-482-63881-7

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Gerhard Pape, Christoph Uhländer - NWB Kommentar zum Insolvenzrecht Online

§ 332 Verweisung auf das Nachlassinsolvenzverfahren

Florian Stapper, Jörg Schädlich (Januar 2013)

Literatur

Holzer, in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Stand 43. Erg. Lfg. 2011; Lüer, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Marotzke, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Schallenberg/Rafiqpoor, in Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 6. Aufl. 2011; Siegmann, in MünchKomm-InsO, Band 3, 2. Aufl. 2008.

I. Anwendungsbereich

1Die Vorschrift regelt Besonderheiten des Insolvenzverfahrens über das Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft (§§ 1483 ff. BGB).

II. Praktische Auswirkungen

2Eine Gütergemeinschaft kann – eine entsprechende ehevertragliche Vereinbarung vorausgesetzt (§ 1483 Abs. 1 Satz 1 BGB) – nach dem Ableben des einen Ehegatten vom lebenden Ehegatten und den gemeinschaftlichen Abkömmlingen fortgesetzt werden (§§ 1483 ff. BGB). Der überlebende Ehegatte haftet nach § 1489 Abs. 1 BGB für die Gesamtgutsverbindlichkeiten persönlich. Soweit die persönliche Haftung den überlebenden Ehegatten nur infolge des Ein­tritts der fortgesetzten Gütergemeinschaft trifft, kann der überlebende Ehegatte seine Haftung wie im Nachlassinsolvenzverfahren beschränken (§§ 1489 Abs. 2, 1975).

3Nach § 11 Abs. 2 Nr. 2 ist das Gesamtgut der fortgesetzten Gütergemeinsc...