NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 327 Nachrangige Verbindlichkeiten
Literatur
Holzer, in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Stand 43. Erg. Lfg. 2011; Lüer, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Marotzke, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Schallenberg/Rafiqpoor, in Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 6. Aufl. 2011; Siegmann, in MünchKomm-InsO, Band 3, 2. Aufl. 2008.
I. Anwendungsbereich
1Die Vorschrift regelt in Ergänzung des § 39 die Befriedigung nachrangiger Verbindlichkeiten im Nachlassinsolvenzverfahren (§§ 315 ff.).
II. Praktische Auswirkungen
2Die in § 39 Abs. 1 (gesetzlicher Nachrang) und § 39 Abs. 2 (vertraglicher Nachrang) genannten Verbindlichkeiten sind auch bei der Verteilung im Nachlassinsolvenzverfahren nachrangig zu berücksichtigen, wobei einige der in § 39 Abs. 1 erwähnten Verbindlichkeiten (§ 39 Abs. 1 Nr. 3 bis 5) den Nachlass überhaupt nicht betreffen können. Gläubiger von Pflichtteilsansprüchen, Vermächtnissen und Auflagen sollen im Nachlassinsolvenzverfahren nach allen anderen Gläubigern berücksichtigt werden, d. h. noch nach Gläubigern im Rang des § 39.
3Die praktische Bedeutung der Vorschrift ist insofern gering, als es in Insolvenzverfahren selten zur Ausschüttung an Nachranggläubiger kommt. Für die Abwicklung des Na...