NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 297 Insolvenzstraftaten
Literatur
Ahrens, in Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 6. Auflage 2011; Landfermann, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Maier/Krafft, Verbraucherinsolvenzverfahren und Restschuldbefreiung nach der Insolvenzordnung, BB 1997 S. 2173 ff.; Pape/Uhlenbruck/Voigt-Salus, Insolvenzrecht, 2. Aufl. 2010; Pape, in Mohrbutter/Ringstmeier, Handbuch der Insolvenzverwaltung, 8. Aufl. 2007; Stephan, in MünchKomm-InsO, 2. Aufl. 2008; Streck, in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 4. Aufl. 2012; Vallender, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Weinland, in Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, InsO, 1. Aufl. 2012.
I. Grundlagen/Normzweck
1Nach § 297 Abs. 1 InsO kann eine Versagung der Restschuldbefreiung auf Antrag eines Insolvenzgläubigers weiter dann erfolgen, wenn der Schuldner während der Laufzeit der Abtretungserklärung wegen einer Insolvenzstraftat nach den §§ 283 - 283c StGB rechtskräftig verurteilt worden ist. Die Begehung von Insolvenzstraftaten durch den Schuldner hat nach Auffassung des Gesetzgebers ein derart großes Gewicht, dass nicht nur die vor der Entscheidung über die Restschuldbefreiung erfolgte rechtskräftige Verurteilung wegen einer solchen Straftat auf Antrag eines Insolvenzgläubigers nach § 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO zum Au...