NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 282 Verwertung von Sicherungsgut
Literatur
Blersch, in Berliner Kommentar Insolvenzrecht, 38. Aufl. 2011; Foltis, in Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 7. Aufl. 2012; Graf-Schlicker, in Graf-Schlicker, InsO, 3. Aufl. 2012; Landfermann, in Heidelberger Kommentar, InsO, 5. Aufl. 2008; Pape, in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Band III, Stand Februar 2010; Uhlenbruck, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Wittig/Tetzlaff, in MünchKomm-InsO, Band III, 2. Aufl. 2008.
I. Allgemeines
1. Inhalt und Zweck der Regelung.
1Die Vorschrift überträgt das Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters an Gegenständen, die mit Absonderungsrechten belastet sind, im Eigenverwaltungsverfahren auf den Schuldner. Hierdurch soll nach dem Willen des Gesetzgebers verhindert werden, dass Unternehmenseinheiten durch Zugriffe von absonderungsberechtigten Gläubigern auf ihre Sicherheiten zerschlagen und Sanierungen unmöglich werden. Im Unterschied zum Regelverfahren fallen keine Feststellungs- und Verwertungspauschalen für die Insolvenzmasse an. Verwertet der Schuldner Gegenstände, die mit Absonderungsrechten belastet sind, kennt er in der Regel die Rechte der absonderungsberechtigten Gläubiger hinreichend, so dass die Erhebung einer Feststellungspau...