Gerhard Pape, Christoph Uhländer

NWB Kommentar zum Insolvenzrecht

2013

ISBN: 978-3-482-63881-7

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Gerhard Pape, Christoph Uhländer - NWB Kommentar zum Insolvenzrecht Online

§ 277 Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit

Susanne Berner (Januar 2013)

Literatur

Fiebig, in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 4. Aufl. 2012; Foltis, in Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 7. Aufl. 2012; Graf-Schlicker, in Graf-Schlicker, InsO, 3. Aufl. 2012; Landfermann, in Heidelberger Kommentar, InsO, 5. Aufl. 2008; Pape, in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Band III, Stand Februar 2010; Uhlenbruck, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Wittig/Tetzlaff, in MünchKomm-InsO, Band III, 2. Aufl. 2008.

I. Anwendungsbereich der Vorschrift

1Die Vorschrift dient dem Schutz der Gläubiger vor nachteiligen Veränderungen des Schuldnervermögens. Sie ist durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung von Sanierungen (ESUG) nicht modifiziert worden. Wird die Eigenverwaltung angeordnet, so behält der Schuldner die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über sein Vermögen, § 270 Abs. 1. Verfügungen des Schuldners sowie Leistungen an den Schuldner bleiben wirksam, die §§ 80 bis 82 sind nicht anwend­bar. Dies birgt die Gefahr, dass der Schuldner während des laufenden Verfahrens für die Gläubiger nachteilige Verfügungen mit der Folge trifft, dass sich ihre Befriedigungsaussichten verschlechtern. § 277 schränkt die Verfügungsbefugnis des Schuldners gegenüber Dritten für b...