NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 270 Voraussetzungen
Literatur
Foltis, in Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 7. Aufl. 2012; Graf-Schlicker, in Graf-Schlicker, InsO, 3. Aufl. 2012; Landfermann, in Heidelberger Kommentar, InsO, 5. Aufl. 2008; Pape, in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Band III, Stand Februar 2010; Uhlenbruck, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Wimmer, Das neue Insolvenzrecht nach der ESUG-Reform, 2012; Wittig/Tetzlaff, in MünchKomm-InsO, Band III, 2. Aufl. 2008.
I. Vorbemerkungen
1Der Regelfall des Insolvenzverfahrens sieht den Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf einen Insolvenzverwalter vor, § 80 Abs. 1. Wird Eigenverwaltung angeordnet, so ist der Schuldner berechtigt, unter der Aufsicht eines Sachwalters die Insolvenzmasse selbst zu verwalten und über sie zu verfügen. Das Instrument der Eigenverwaltung ist mit Inkrafttreten der Insolvenzordnung am in das deutsche Recht aufgenommen worden. Es vereint Elemente des überkommenen Vergleichsverfahrens und des „debtor in possession„ im amerikanischen Recht. Die Eigenverwaltung ist seit ihrer Einführung mannigfacher Kritik ausgesetzt. Gegner der Eigenverwaltung verweisen seit jeher darauf, dass mit ihrer Anordnung „der Bock zum Gärtner„ gema...