Gerhard Pape, Christoph Uhländer

NWB Kommentar zum Insolvenzrecht

2013

ISBN: 978-3-482-63881-7

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Gerhard Pape, Christoph Uhländer - NWB Kommentar zum Insolvenzrecht Online

§ 224 Rechte der Insolvenzgläubiger

Klaus Priebe (Januar 2013)

I. Anwendungsbereich der Vorschrift

1§ 224 konkretisiert § 222 Abs. 1 Nr. 2 und regelt die Rechtsstellung der Insolvenzgläubiger im Planverfahren. Der Norm kommt lediglich eine Klarstellungsfunktion zu.

II. Praktische Auswirkungen

2Wer Insolvenzgläubiger ist, ergibt sich aus § 38. Insolvenzgläubiger sind bspw.:

  • Finanzamt,

  • Bundesanstalt für Arbeit,

  • Sozialversicherungsträger,

  • Darlehensgläubiger,

  • Versorgungsunternehmen (Gas, Strom, Wasser, Müllabfuhr, etc.)

  • Handelsvertreter,

  • Arbeitnehmer,

  • Lieferanten,

  • Leasinggeber,

  • PSVaG und

  • sonstige Insolvenzgläubiger.

Regelmäßig sind die Forderungen der Insolvenzgläubiger Grundlage des Plans. Der mögliche Eingriff in die Rechte der Insolvenzgläubiger wird von § 224 konturiert.

3Eingriffe in die Rechtsstellung des Insolvenzgläubigers stellen bspw. der Forderungsverzicht (ggf. mit Besserungsschein), die Kürzung oder die Stundung bzw. die Umwandlung der Forderung durch Gewährung von Gesellschafterrechten (Debt-Equity-Swap, § 225a) dar.

Der geplante Eingriff ist gem. § 221 im gestaltenden Teil hinreichend bestimmt darzustellen. Der Inhalt muss vollstreckungsfähig sein, § 257.