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BBK Nr. 2 vom Seite 75

Der Forderungsverzicht (mit Besserungsabrede)

Sanierungsinstrument zur Beseitigung einer Überschuldung

Bernd Rätke

Neben [i]Rätke, Der Rangrücktritt im Insolvenz- und Steuerrecht, BBK 1/2013 S. 27 NWB NAAAE-25676 dem in BBK 1/2013 dargestellten Rangrücktritt ist der Forderungsverzicht des GmbH-Gesellschafters ein geeignetes Sanierungsinstrument und kann die Insolvenz einer GmbH vermeiden. Alternativ kann der Forderungsverzicht auch mit einer Besserungsabrede ausgestaltet werden, so dass die Forderung nach einer geglückten Sanierung wieder auflebt. Steuerlich können sich aus einem Forderungsverzicht (mit Besserungsabrede) ganz unterschiedliche [i]Pape/Uhländer, NWB Kommentar zum Insolvenzrecht, Herne 2013, § 19 Rz. 43 f.Folgen für die GmbH und für den Gesellschafter ergeben – bis hin zur Schenkungsteuer. Dies ist Gegenstand dieses Beitrags.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Der (endgültige) Forderungsverzicht

1. Insolvenzrechtliche Folgen des Forderungsverzichts

Aufgrund [i]Kein Ausweis in der Überschuldungsbilanzdes Forderungsverzichts erlischt die Verbindlichkeit und braucht daher in einer Überschuldungsbilanz nicht mehr ausgewiesen zu werden. Insolvenzrechtlich ist der Forderungsverzicht also optimal. Differenzierungen wie beim Rangrücktritt zwischen einfachem und qualifiziertem Rangrücktritt in der Zeit vor der Änderung der InsO durch das MoMiG sind folglich nicht erforderlich.

2. St...