NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 100 Unterhalt aus der Insolvenzmasse
Literatur
App, in Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 6. Aufl. 2011; Engels, in Dassler/Schiffhauer, ZVG, 13 . Aufl. 2008; Jaeckel/Güthe, Kommentar zum ZVG, 6. Aufl. 1929; Kayser, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Passauer/Stephan, in MünchKomm-InsO, 2. Aufl. 2008; Smid, in Leonhardt/Smid/Zeuner, InsO, 3. Aufl. 2010; Steiner/Riedel, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung in der BRD, 6. Aufl. 1953; Wedekind/Wedekind, Zwangsverwaltung, 2011; Zöllner, ZPO, 29. Aufl. 2012.
I. Zweck der Regelung
1Seit Inkrafttreten der InsO, abweichend von den Regelungen der KO, fällt der Neuerwerb, den der Schuldner während des Insolvenzverfahrens erzielt, vollständig in die Masse, soweit nicht unpfändbar.
2§ 100 ermöglicht eine Alimentierung des bedürftigen Schuldners und seiner Familie aus der Masse. Ihm können die notwendigen Mittel zum Lebensunterhalt aus der Insolvenzmasse – soweit ausreichend vorhanden – für die eigene Lebensführung zur Verfügung gestellt werden. Hierbei handelt es sich nicht um eine Gegenleistung für eine Tätigkeit.
3§ 101 Abs. 1 Satz 3 erweitert den Anwendungsbereich von § 100 auf vertretungsberechtigte persönlich haftende Gesellschafter des Schuldners.
4Es beste...