NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 88 Vollstreckung vor Verfahrenseröffnung
Literatur
App, in Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 6. Aufl. 2011; Breitenbücher, in Graf-Schlicker, InsO, 2. Aufl. 2010; Breuer, in MünchKomm-InsO, 2. Aufl. 2008; Eckhardt, in Jaeger, InsO, 2007; Kayser, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Kroth, in Braun, InsO, 4. Aufl. 2010; Kuleisa, in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 3. Aufl. 2009; Leithaus, in Andres/Leithaus, Insolvenzordnung, 2. Aufl. 2011; Smid, in Smid/Leonhardt/Zeuner, InsO, 3. Aufl. 2010; Uhlenbruck, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Windel, in Jaeger, InsO, 2007; Wittkowski, in Nerlich/Römermann, InsO, Stand 21. Erg. Lfg. 2011.
I. Anwendungsbereich der Vorschrift
1Die Vorschrift erklärt Sicherungen für unwirksam, wenn sie durch Zwangsvollstreckungen im letzten Monat vor der Verfahrenseröffnung erlangt worden sind. § 88 InsO begründet ein „rückwirkendes Vollstreckungshindernis„ oder eine „rückwirkende Verfügungsbeschränkung„. Sie ist damit eine der Insolvenzanfechtung der §§ 129 ff. InsO vergleichbare Regelung, die mit dem in den §§ 80 ff. InsO geregelten Verhältnis zwischen Insolvenzverwalter und Schuldner ob ihres Bezuges zu den Insolvenzgläubigern in keinem direkten Bezug steht.
1. Historie
2Eine Vorgängernorm in der KO gibt es nicht. Die Vorschrift lehnt...