NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 27 Eröffnungsbeschluss
Literatur
Eickmann, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Kirchhof, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Lohmann in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Pape, in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Stand 30. Erg. Lfg. 10/2007; Schmahl, in MünchKomm-InsO, Band 1, 2. Aufl. 2007; Uhlenbruck, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010.
I. Anwendungsbereich
1Die Vorschrift regelt gemeinsam mit §§ 28, 29 den notwendigen Inhalt des gerichtlichen Beschlusses über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Sie dient der Rechtsklarheit und gilt grundsätzlich für alle Arten von Insolvenzverfahren. Mit Wirkung zum wurde Abs. 2 Nr. 1 geändert und Nr. 4 ergänzt. Mit Wirkung zum wurde Abs. 2 Nr. 5 angefügt.
II. Praktische Auswirkungen
2Die Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind einschneidend (Rn. 17 ff.). Der Eröffnungsbeschluss ist einerseits amtlicher Beleg für die Tatsache der Verfahrenseröffnung. Andererseits regelt er verfahrensgrundsätzliche Fragen. Der Beschluss konkretisiert das von der Eröffnung betroffene Vermögen durch möglichst genaue Bezeichnung des Schuldners und ggf. der betroffenen Sondermasse (Abs. 2 Nr. 1, § 11 Abs. 2 Nr. 2). Er weist zudem da...