NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 26 Abweisung mangels Masse
Literatur
Haarmeyer, in MünchKomm-InsO, Band 1, 2. Aufl. 2007; Hirte, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Kirchhof, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Kleindiek, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Pape, in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Stand 30. Erg. Lfg. 10/2007; Uhlenbruck, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010.
I. Anwendungsbereich
1. Systematik
1Abs. 1 gilt für alle Insolvenzverfahren und umschreibt die Voraussetzungen, unter denen das Insolvenzgericht einen zulässigen Insolvenzantrag trotz Vorliegens eines Eröffnungsgrundes (§§ 16 – 19) zurückweisen muss. Danach hat eine Abweisung des Insolvenzantrags „mangels Masse„ zu erfolgen, wenn die künftige Insolvenzmasse die Kosten des Verfahrens (§ 54) voraussichtlich nicht deckt (Satz 1) und niemand – auch nicht der Staat (§ 4a) – bereit ist, die Kosten des Verfahrens vorzufinanzieren und insoweit das Ausfallrisiko zu tragen (Satz 2). Die Vorschrift findet auch bei Eröffnung eines Zweitinsolvenzverfahrens über das vom Erstinsolvenzverwalter freigegebene Vermögen des Schuldners aus selbständiger Tätigkeit Anwendung.
2Abs. 1 Satz 3 verpflichtet das Gericht zur öffentlichen Bekanntmachung de...