NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 11 Zulässigkeit des Insolvenzverfahrens
Literatur
Ehricke, in Jaeger, InsO, Band 1, 1. Aufl. 2004; Hirte, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Pape, in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Band I, Stand 4/2012, 48. Erg. Lfg.; Prütting, in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Band I, Stand 4/2012, 48. Erg. Lfg.
I. Anwendungsbereich der Vorschrift
1Die Bejahung der Insolvenzfähigkeit ist eine formelle Voraussetzung für die Zulässigkeit eines jeden Insolvenzverfahrens. Während in der Konkursordnung Regelungen zur Insolvenzfähigkeit an verschiedenen Stellen zu finden waren, regelt § 11 InsO zusammenfassend die Frage, welche Vermögensmasse insolvenzfähig ist. Ursprünglich war die Konkursordnung von 1877 lediglich von der natürlichen Person (Kaufmann) als konkursfähig ausgegangen, die Konkursfähigkeit anderer Vermögensmassen folgte durch Rechtsfortbildung. Gleichwohl enthält § 11 InsO keine Legaldefinition der Insolvenzfähigkeit, sondern setzt eine solche voraus und führt lediglich katalogartig die insolvenzfähigen Vermögensmassen auf.
II. Praktische Auswirkungen
2Es geht mithin um die Frage, wer Sc...