NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 4b Rückzahlung und Anpassung der gestundeten Beträge
Literatur
Becker, in Nerlich/Römermann, InsO, Stand 17. Erg. Lfg. 2009; Ganter, in MünchKomm-InsO, 2. Aufl. 2007; Kirchhof, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Nies, in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 3. Aufl. 2009; Philippi, in Zöller, ZPO, 29. Aufl. 2012; Uhlenbruck, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Wenzel, in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Stand 48. Erg. Lfg. 2012.
I. Normzweck
1Die gesetzliche Regelung zur Rückzahlung der dem Schuldner gestundeten Verfahrenskosten soll verhindern, dass dieser unmittelbar nach Erteilung der Restschuldbefreiung erneut mit erheblichen fälligen Verbindlichkeiten konfrontiert wird, zu deren Ausgleich er nicht in der Lage ist. Die Kosten des gesamten Insolvenzverfahrens (einschließlich Wohlverhaltensperiode) belaufen sich – unter Berücksichtigung der Gerichts-, Veröffentlichungs- und Zustellkosten sowie der Vergütung des Insolvenzverwalters/Treuhänders – auf mindestens 1.500 € und können sich bei einer Vielzahl von Gläubigern auch leicht auf über 4.000 € erhöhen.
2Der Gesetzgeber ging bei Schaffung der Stundungsvorschriften davon aus, dass der Schuldner nach Erteilung der Restschuldbefreiung grundsätzlich in der Lage ist, ...