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Einkommensteuer | Anwendung der Bestimmungen zum Kapitalertragsteuerverfahren
Zur Anwendung der Bestimmungen zum Kapitalertragsteuerverfahren entsprechend dem Gesetzesbeschluss zum JStG 2013 ab dem 1. 1. 2013 nimmt das Stellung. Danach sind im Vorgriff auf eine gesetzliche Änderung die Bestimmungen gem. §§ 43–45d EStG i. d. F. des Gesetzesbeschlusses vom (BR-Drucks. 632/12) für nach dem 31. 12. 2012 zugeflossene Erträge anzuwenden.